Nein. Sie können podologische Behandlungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie jedoch eine entsprechende ärztliche Heilmittelverordnung. Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist aktuell noch ausschließlich an unserem Standort Simmerath möglich.
Podologische Behandlungen in Simmerath
Unsere Praxis
An unserem Standort in Simmerath stehen Sie und Ihre Fußgesundheit im Mittelpunkt. In einer angenehmen, ruhigen Praxisatmosphäre kümmern wir uns mit viel Sorgfalt und Einfühlungsvermögen um Ihre podologische Behandlung — ganz gleich, ob Sie mit akuten Beschwerden zu uns kommen, regelmäßig medizinische Fußpflege benötigen oder als Risikopatientin bzw. Risikopatient besondere Unterstützung wünschen.
Unsere Praxisräume sind hell, gepflegt und auf eine fachgerechte Behandlung ausgerichtet. Sie sollen sich bei uns vom ersten Moment an gut aufgehoben fühlen — in einem Umfeld, das Vertrauen schafft und Raum für eine persönliche Betreuung bietet.
Wir nehmen uns Zeit für Sie, hören aufmerksam zu und beraten Sie individuell zu den passenden Behandlungsmöglichkeiten. Dabei legen wir großen Wert auf eine hygienische, sorgfältige und vertrauensvolle Versorgung.







